



18.05.2010 | Recht & Politik
Wird ein Beschäftigter durch einen Arbeitsunfall zum Schwerbehinderten, hat er nicht unbedingt Anspruch auf eine Rente.
Vielmehr gibt es die Möglichkeit von Zuschüssen etwa für ein behindertengerechtes Auto, damit er einen Arbeitsplatz erreichen kann. Das hat das hessische Landessozialgericht in einem am Dienstag in Darmstadt veröffentlichten Urteil entschieden. Rehabilitation sei wichtiger als Rente. Die Richter ließen Revision zu.
Ein nach einem Arbeitsunfall gehbehinderter Elektroinstallateur hatte auf verminderte Erwerbsfähigkeit geklagt. Er könne nicht weit laufen und keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen. Gutachter meinten aber, der 54-Jährige könne eine andere, leichtere Tätigkeit ausüben. Da die Rentenversicherung für Bewerbungsgespräche die Übernahme der Taxikosten und auch Zuschüsse für ein späteres behindertengerechtes Auto zusicherte, bestehe kein Anspruch auf Rente, meinten die Richter. Sollte kein Arbeitsplatz gefunden werden, komme Arbeitslosengeld oder Hartz IV infrage.
Landessozialgericht Hessen Az: L 5 R 28/09
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dpa
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