



20.04.2010 | Recht & Politik
Ein Lastwagenfahrer, der die erlaubte Arbeitszeit am Steuer überschreitet und ertappt wird, muss das Bußgeld selbst zahlen. Seinen Arbeitgeber kann er deshalb nicht belangen. Das geht aus einem Urteil des LAG Rheinland-Pfalz hervor.
LkW-Fahrer müssen selbst für Verstöße
gegen die Lenkzeit haften.
Der Fall
Der Lkw-Fahrer musste unter anderem wegen Verstoßes gegen die gesetzlich vorgegebenen Lenkzeiten eine Geldbuße von 8.520 Euro zahlen. Er verlangte vom Arbeitgeber die Übernahme der Kosten, da er auf dessen Weisung gehandelt habe.
Die Entscheidung
Das sah das Landesarbeitsgericht anders (3 Sa 497/09): Der Mann sei als Fahrer im Straßenverkehr selbst dafür verantwortlich, dass er nicht gegen das Gesetz verstoße.
Insbesondere könne sich der Fahrer nicht darauf berufen, er habe auf Anweisung gehandelt und hätte bei Widerspruch seinen Job verloren. Angesichts der strengen Regelungen des Kündigungsschutzes und des umfassenden arbeitsgerichtlichen Schutzes müsse ein Arbeitnehmer auch nicht ohne weiteres seine Kündigung befürchten, wenn er sich gesetzeswidrigen Weisungen des Arbeitgebers widersetze, urteilten die Richter.
Weitere Arbeitsschutz-News des Tages
![]()
Tipp: Newsletter "Arbeitsschutz"
Aktuelle Informationen rund um das Thema Arbeitsschutz hier kostenfrei abonnieren.
dpa / Haufe Online-Redaktion
Die Online-Angebote der Haufe Mediengruppe: