



05.03.2010 | Recht & Politik
Wer zeitweise eine Haushaltshilfe beschäftigt, muss sie gegen Unfälle versichern.
Denn er werde dadurch zum Arbeitgeber, erklärt die Unfallkasse Berlin. Beträgt der Lohn weniger als 400 Euro, müsse sie bei der Minijobzentrale angemeldet werden. Ist der Lohn höher, könne die Haushaltshilfe beim zuständigen Unfallversicherungsträger angemeldet werden. Wer die Anmeldung versäumt, riskiere ein Bußgeld und bei einem Unfall eine Schadenersatzforderung der Haushaltshilfe.
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dpa
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