Psychischer Arbeitsschutz braucht Handlungsleitfäden

Die Stiftung Deutsche Depressionshilfe hält Leitfäden für wirkungsvoller als Gesetze, wenn es um den Umgang mit psychischen Erkrankungen im Betrieb geht. Handlungshilfen liefern den Verantwortlichen konkrete Vorgaben für die Praxis. Und genau diese Hilfe fehlt bisher.

Professor Ulrich Hegerl, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Deutsche Depressionshilfe, ist der Ansicht, dass es genug Gesetze gäbe. Auch an Regelungen in den Betrieben oder an der Bereitschaft, psychischen Arbeitsschutz anzugehen, mangle es nicht. Lücken hingegen gibt es im Wissen über die Bedeutung von psychischer Gesundheit und psychischer Erkrankung. Auch die fachliche Unterstützung reicht nicht aus.

Erfolgreiche Modelle übertragen

Immer wieder müssen in der Arbeitswelt Themen enttabuisiert werden, damit den Betroffenen geholfen werden kann. Ein erfolgreiches Beispiel ist die Alkoholabhängigkeit. Zu dieser Problematik gibt es bereits umfassende Handlungsleitfäden. Viele Betriebe setzen diese seit Jahren erfolgreich um und haben Erfahrung damit. Deshalb schlägt die Stiftung Deutsche Depressionshilfe vor, dieses bestehende Modell auf den Themenkomplex psychische Erkrankungen zu übertragen.

Sich auf eine Krankheit beschränken

Das Thema Alkoholabhängigkeit wurde über die Jahre auf verwandte Themenbereiche wie Drogen-, Tabletten- und andere Süchte ausgeweitet. Bei den psychischen Erkrankungen könnte der Prozess ähnlich ablaufen. Dafür empfiehlt Hegerl sich zunächst auf Depressionen, die häufigste und wichtigste Erkrankung zu beschränken, wenn es um gezielte betriebliche Maßnahmen der Gesundheitsförderung geht.

Erprobte und bewährte Vorgehensweise

Folgende Maßnahmen sollten im Unternehmen für den psychischen Arbeitsschutz angegangen werden:

  • Ermöglichen Sie einen offenen Umgang mit psychischen Problemen.
  • Qualifizieren Sie Führungskräfte, Personalverantwortliche, Fachkräfte und Betriebsärzte.
  • Erstellen Sie Gesprächsleitfäden.
  • Bauen Sie Hilfe-/Beratungsmöglichkeiten im Betrieb auf.
  • Informieren und schulen Sie die Mitarbeiter zum Thema.