Neue Verordnung: Weißer Hautkrebs als Berufskrankheit anerkannt

Vor allem Personen, die viel im Freien arbeiten, müssen sich vor der Sonne schützen. Denn sonst kann es zu Hautkrebs kommen. Eine Form davon ist der Weiße Hautkrebs. Er ist seit 01. Januar 2015 in die Liste der anerkannten Berufskrankheiten aufgenommen.

Der Ärztliche Sachverständigenbeirat „Berufskrankheiten“ beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales passt die Berufskrankheiten-Liste immer wieder an. Grundlage sind neue medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse.

Was bedeutet Weißer Hautkrebs?

Es gibt zwei Formen den Weißem Hautkrebses: Basalzellkrebs und Stachelzellkrebs. Zu den Risikogruppen, die an diesen Krebsformen erkranken können, zählen u. a. Personen, die im Freien arbeiten.

Der Krebs braucht Jahrzehnte, um sich zu entwickeln. Deshalb tritt er vor allem bei älteren Menschen auf.

Welche Hautpartien sind besonders betroffen?

Zu den gefährdeten Stellen zählen die Körperstellen, die besonders intensiv der UV-Strahlung ausgesetzt sind und oft beim Sonnenschutz vergessen werden, wie z. B. Nase, Ohren, Unterlippen, Stirn, Schläfen, Nacken, gegebenenfalls die Glatze sowie die Handrücken.

Basalzellkrebs

Basalzellkrebs bildet keine Tochtergeschwüre, zerstört allerdings Haut und Knochen. Er lässt sich im Frühstadium einfach operieren und hat dann gute Heilungschancen.

Stachelzellkrebs

Stachelzellkrebs ist im Frühstadium an schuppigen oder krustigen Erhebungen auf der Hautoberfläche zu erkennen, die sich wie Sandpapier anfühlen. Die Vorstufe lässt sich gut mit Salben und Lichttherapie behandeln. In einem späteren Stadium kann er allerdings Tochtergeschwüre bilden.

Die Berufskrankheiten-Verordnung wird regelmäßig an den neuesten Stand der Erkenntnisse angepasst

In der aktualisierten Berufskrankheiten-Verordnung wurden insgesamt 4 beruflich bedingte Erkrankungen neu in die Liste aufgenommen.

  • Das Carpaltunnel-Syndrom, eine Nervenschädigung, die durch ständige manuelle Tätigkeiten mit Beugung und Streckung der Handgelenke, durch erhöhten Kraftaufwand der Hände oder durch Hand-Arm-Schwingungen entstehen kann;
  • Kehlkopfkrebs, ausgelöst durch mehrjährige Belastung durch Schwefelsäuredämpfe;
  • die Gefäßschädigung der Hand durch stoßartige Krafteinwirkung  bezeichnet als Hypothenar-Hammer-Syndrom und Thenar-Hammer-Syndrom sowie
  • Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut, die umgangssprachlich als Weißer Hautkrebs bezeichnet werden.

Arbeiten im Freien - besondere Gefährdungen und Schutzmaßnahmen

Einen guten Überblick über die besonderen Gefahren, rechtlichen Anforderungen und Schutzmaßnahmen bietet das Lexikonstichwort "Arbeiten im Freien". Das könnte Sie auch interessieren: Hauterkrankungen per App erkennen.

Schlagworte zum Thema:  Gefahrstoff, Berufskrankheit