Gefährdungsbeurteilung von psychischen Belastungen

Seitdem psychische Belastungen zu den Bereichen gehören, die bei einer Gefährdungsbeurteilung mit bewertet werden, ist die Verunsicherung groß. Wie soll man das bewerten? Ein Leitfaden des Instituts für Arbeit und Gesundheit (IAG) zeigt, wie’s gehen kann.

Zeitdruck oder häufige Unterbrechungen bei der Tätigkeit kennen viele Branchen als belastenden Faktor. Wissenschaftliche Methoden decken die Ursachen dafür auf. Wer die kennt, kann auch etwas dagegen unternehmen. Gerade bei psychischen Belastungen sind solche präventiven Maßnahmen das A und O.

Fragebögen sind ein mögliches Werkzeug zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Zeitdruck lässt sich messen, indem man eine Tätigkeit beobachtet und dazu die Zeit stoppt. Störungen kann man mit einer Strichliste dokumentieren. Beide Beispiele zeigen jedoch, dass solche Verfahren aufwendig sind und es dazu einen Experten braucht, der beobachtet und analysiert. Das ist jedoch in der Praxis oft schwer möglich und die Beschäftigten fühlen sich unwohl dabei. Als machbare und effektive Methode haben sich deshalb Fragebögen bewährt.

Fragebögen zu psychischen Belastungen gibt es branchenspezifisch oder universell. Damit werden Belastungen - nicht Beanspruchungen - von den Beschäftigten eingeschätzt.

Auswertung der erfassten psychischen Belastungen

Nennt maximal ein Drittel der Belegschaft einen Faktor als belastend, könnte man sagen, hier ist alles im grünen Bereich. Bei bis zu zwei Drittel sollte man noch einmal genauer schauen, ob nur ein bestimmter Arbeitsbereich oder eine bestimmte Tätigkeit betroffen ist. Stehen gleich mehrere Faktoren auf Rot, sollte man festlegen, welcher zuerst verändert werden sollte.

Nach der Gefährdungsbeurteilung: Prioritäten setzen

Insgesamt empfiehlt es sich, vor der Befragung festzusetzen, wie mit den Ergebnissen umgegangen werden soll. So muss jedes Unternehmen für sich entscheiden, wie viel Veränderung realistisch ist und in welchem Zeitraum sie erfolgen soll.

Tipps und Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Das Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG) gibt in "Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen" Tipps und Hinweise, wie mit dem Thema psychische Belastungen umgegangen werden kann.

Ein Tipp gegen psychische Belastungen aus dem IAG-Leitfaden ist die E-Mail als Kurznachricht: Die Information wird kurz und knapp direkt in die Betreffzeile geschrieben und endet mit EdN für „Ende der Nachricht“. So muss der Empfänger die Mail gar nicht erst öffnen.

Psychische Belastungen reduzieren - Mitarbeiter unterweisen

Im Rahmen von gezielten Unterweisungen können Mitarbeiter über Risikofaktoren und Folgen psychischer Belastungen am Arbeitsplatz informiert und zu den Möglichkeiten, wie sie dagegen angehen können, unterrichtet werden.