Gefährdungsbeurteilung bei Lärmbelastung

Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass trotz technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen mit Gefährdungen durch Lärm zu rechnen ist, muss den Mitarbeitern Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden. Und sie müssen ihn auch tragen.

Die Forderung zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ergibt sich beim Thema Lärm nicht nur aus dem Arbeitsschutzgesetz und der PSA-Benutzungsverordnung, sondern auch aus der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung. Welche Gefährdungen durch Lärm bestehen und wie sie reduziert werden können, ist das Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung.

Bei der Gefährdungsbeurteilung von Lärmbelastungen sind u. a. folgende Punkte zu berücksichtigen

  • Art, Ausmaß und Dauer der Exposition durch Lärm

  • Auslösewerte und Expositionswerte nach LärmVibrationsArbSchV

  • Verfügbarkeit alternativer Arbeitsmittel und Ausrüstungen, die zu einer geringeren Exposition der Beschäftigten führen (Substitutionsprüfung)
  • Erkenntnisse aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie allgemein zugängliche, veröffentlichte Informationen hierzu
  • zeitliche Ausdehnung der beruflichen Exposition über eine 8-Stundenschicht hinaus
  • Verfügbarkeit und Wirksamkeit von Gehörschutzmitteln
  • Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten, die besonders gefährdeten Gruppen angehören
  • Herstellerangaben zu Lärmimmissionen

Damit wird festgestellt, wo und wodurch Mitarbeiter unter Lärmgefährdung arbeiten. Ob sie dadurch einer auf Dauer schädigenden Einwirkung von Lärm ausgesetzt sind, ergibt eine Bewertung der Gefährdungen. Bei der Gefährdungsbeurteilung sind auch mögliche Wechsel- oder Kombinationswirkungen zu berücksichtigen.

Akut gehörschädigend wird's ab 80 dB(A)

Entscheidend für die Bewertung der Gefährdung ist der Tages-Lärmexpositionspegel. Sobald dieser einen Wert von 80 dB(A) erreicht oder überschreitet, ist von einer Gefährdung des Gehörs auszugehen. Ebenfalls ist mit einer Gehörgefährdung zu rechnen, wenn der Spitzenschalldruckpegel 135 dB(C) erreicht oder überschreitet. Doch auch leisere Geräusche können auf Dauer die Gesundheit schädigen.

Mache Kollegen muss man immer noch vom Gehörschutz überzeugen

Man trifft sie immer noch an: Kollegen, die lieber das Risiko eingehen, schwerhörig zu werden, und Vorgesetzte, die es dulden. Lesen Sie in unserer Argumentationshilfe, welche Folgen solches Verhalten haben kann und wie Sie Ihre Kollegen und Vorgesetzten davon überzeugen können, Gehörschutz zu verwenden.

Schlagworte zum Thema:  Lärmschutz, Persönliche Schutzausrüstung