Unterwisung Arbeitssicherheit über Netmeeting

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15.11.10, 09:06 Uhr von Joerg Klaas

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Dan Miller
30.03.09, 09:52 Uhr
Hallo,

wie sieht es mit Unterwisungen über Netmeeting für Mitarbeiter aus?
Kann man diese ohne weiters durchführen.
Grund ist der, dass wir einige Mitarbeiter haben die Weltweit unterwegs sind, diese könen teilweise nicht an den Untererweiunge vorort teilnehmen.

Gibt es hier ein rechtliches Problem, wenn die Unterweisung über Netmeeting durgeführt wird?

Dan
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Bernhard Wewering
14.04.09, 16:24 Uhr
Hallo Herr Miller,

für Ihre Zwecke empfehle ich das Produkt UWEB2000. Details finden Sie auf der Homepage des Herstellers unter www.uweb2000.de



Freundliche Grüße

Bernhard Wewering
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Thomas Walkowiak
16.04.09, 17:20 Uhr
Hi Dan,
bei netmeeting-Unterweisungen sehe ich einige Probleme hinsichtlich der Rechtssicherheit. Einmal gibt es Vorgaben, die eine mündliche Unterweisung fordern - siehe z.B. § 14 GefStoffV. Zum anderen fehlt bei netmeetings ein Unterweisungsnachweis.
In meinem Sprachgebrauch unterscheide ich Schulungen und Unterweisungen (like training and instruction) - für Schulungen habe ich bei netmeeting keine bzw. wenig Bedenken. Wenig deshalb, weil in der Regel keine Lernerfolgskontrolle da ist.
Auch ich halte e-learning für einen sinnvollen Baustein im blended learning Paket. Wir haben uns nach erfolgter Marktübersicht gegen das bereits erwähnte uweb und für ein anderes Produkt entschieden.
Cheers , Thomas
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Joerg Klaas
08.09.10, 22:54 Uhr
Auch wenn mittlerweile bereits einiges an Zeit seit dem letzten Eintrag vergangen ist....
Anbei eine weitere Alternative, für die Liste von browserbasierten Unterweisungssystemen:
In diesem Fall also z.B. die Software sam* von secova. Bei Interesse gibt es hier weitere Informationen: http://www.secova.de/unterweisung
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Gunter Hübschmann
15.11.10, 08:38 Uhr
Rechtssichere Unterweisung bedeutet immer, dass der Vorgesetzte unterweisen muss. Da kann kein "iLörning" oder Ähnliches eingesetzt werden.
Auch der Sicherheitsingenieur, wenn er die Unterweisung durchführt, sollte darauf achten, dass der Vorgesetzte vor Ort anwesend ist.Wie das Wort Unterweisung richtig ausdrückt, ist das Wort "Weisung" enthalten, und das darf eben nicht der Sicherheitsingenieur.
Mit freundlichen Grüßen
Gunter Hübschmann
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Joerg Klaas
15.11.10, 09:06 Uhr
Da haben Sie Recht, denn mit eLearning lässt sich keine 100% Rechtssicherheit erhalten.
Allerdings ebenfalls nicht durch eine mündliche Unterweisung, wie Sie heute in 95% der Unternehmen z.T. praktiziert wird.

Allein die mündliche Form einer Unterweisung bedeutet keinesfalls "100% Rechtssicherheit". Stichwort: Phantomunterweisungen in Form von Unterschriftssammlung.
Warum? Die persönlich eingeholte Unterschrift ist leider kein Beleg für die Qualität einer Unterweisung. Ganz im Gegenteil. Diese dokumentiert meist nicht mehr als physische Anwesenheit.
Ausnahmen bestätigen die Regeln. Zum Beispiel: Es wird eine mündliche Wirksamkeitskontrolle mit jedem Teilnehmer durchgeführt, die bestimmte Mechanismen enthält und Besonderheiten erfüllt.

Insofern ist eLearning (vergleicht man den Zustand mit und ohne unterstützende Systeme) eine perfekte Ergänzung und Unterstützung. Wie gesagt, es gilt auch dabei einige "Spielregeln" zu beachten, dann haben am Ende wirklich alle etwas davon.
Die Mischung machts. (siehe auch die aktualisierte TRGS 555)....

Viele Grüße
Joerg Klaas



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