Welche Vorschrift wg. Einschalten der Behörden

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06.11.11, 20:31 Uhr von Jens Neumann

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Jens Neumann
01.07.11, 08:40 Uhr
Guten Tag,

weiß jemand von Ihnen, welche Vorschrift verlangt, dass bei größeren Schadensereignissen sofort die Behörden eingeschaltet werden müssen?
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Gunter Hübschmann
24.07.11, 23:02 Uhr
Hallo Herr Neumann,

das steht hier:
... "Betriebssicherheitsverordnung
§ 18 Unfall- und Schadensanzeige
(1) Der Betreiber hat der zuständigen Behörde unverzüglich
1. jeden Unfall, bei dem ein Mensch getötet oder verletzt worden ist, und
2. jeden Schadensfall, bei dem Bauteile oder sicherheitstechnische Einrichtungen versagt
haben oder beschädigt worden sind,
anzuzeigen.
(2) Die zuständige Behörde kann vom Betreiber verlangen, dass dieser das anzuzeigende
Ereignis auf seine Kosten durch eine möglichst im gegenseitigen Einvernehmen bestimmte
zugelassene Überwachungsstelle sicherheitstechnisch beurteilen lässt und ihr die Beurteilung
schriftlich vorlegt. Die sicherheitstechnische Beurteilung hat sich insbesondere auf die Feststellung
zu erstrecken,
1. worauf das Ereignis zurückzuführen ist,
2. ob sich die überwachungsbedürftige Anlage nicht in ordnungsgemäßem Zustand befand
und ob nach Behebung des Mangels eine Gefährdung nicht mehr besteht und
3. ob neue Erkenntnisse gewonnen worden sind, die andere oder zusätzliche Schutzvorkehrungen
erfordern."
...

Mit freundlichen Grüßen
Gunter Hübschmann
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Jens Neumann
06.11.11, 20:31 Uhr
Vielen Dank!



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