Uwe Weißmann
09.11.10, 14:51 Uhr
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In unserem Betrieb gibt es immer mehr Mitarbeiter die (zum teil mit Attest) wegen Rückenbeschwerden, eine besonderen Bürostuhl wollen. Wie wird das in Ihren Betrieben geregelt?
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Sandra Metzke
11.11.10, 12:58 Uhr
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Hallo Herr Weißmann,
das ist abslout gängig und sollte von den Unternehmen unterstützt werden, da die Mitarbeiter sonst häufig gesundheitlich ausfallen werden und trotzdem bezahlt werden müssen. Bevor ein Stuhl bestellt wird, wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung in Berlin. Dort beantragen Sie mit dem Attest eine Übernahme oder Bezuschußung der Kosten für eien Rehabilitationsmaßnahme. Erst nach der Bewilligung (!!!) darf ein Stuhl bestellt oder ein Angebot eingeholt werden. Da die Kosten dann von denen getragen werden, sollte kein Arbeitgeber diese Wünsche seiner Angestellten abwehren.
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Gunter Hübschmann
15.11.10, 08:40 Uhr
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Bitte beachten. Der so beschaffte Stuhl ist Eigentum des Mitarbeiters und wenn dieser die Firma verlässt, ist der Stuhl mitzugeben.
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Dirk Haffke
15.11.10, 09:54 Uhr
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Hallo Herr Weißmann, die Erfahrungen zeigen, dass Atteste für Stühle aufgrund von Rückenproblemen ausgestellt werden, da vorhandene Stühle oft nicht notwendige ergonomische Funktionen besitzen. Dies ist gerade auch bei älteren Modellen der Fall. Prüfen Sie unbedingt, ob wirklich ein "orthopädisch angepasster" Stuhl gemeint ist. Dies ist in den meister Fällen nämlich nicht gemeint. Es wird vielmehr ein guter Bürostuhl per Attest verordnet. Wir haben seit ca. einem Jahr unternehmensweit ein einheitliches Modell, egal ob für Sachbearbeiter und für Abteilungsleiter, bestimmt. Das Verlangen nach anderen Stühlen per Attest gibt es seither nicht mehr. Der ausgewählte Stuhl kostet uns 373 € netto(Namen kann ich hier ja leider nicht nennen). Für die Qualität des Stuhles ein sehr guter Preis. Die Erfahrungen sind sehr positiv. Gruß Dirk Haffke
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Christian van de Weyer
28.11.10, 23:37 Uhr
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Sehr geehrter Herr Weißmann,
die „Verordnung” speziell angepasster Bürostühle ist i.d.R. Schnee von gestern. „Gestern” meint hier eine Zeit, in der der Standard-Bürostuhl nicht die individuellen Einstellmöglichkeiten bot wie das mittlerweile erfreulicherweise der Fall ist! Heute ist ein vernünftiger Standard-Bürostuhl (keine Billigware) ein geeigneter „orthopädischer” Stuhl. Abgesehen von extrem seltenen Ausnahmen (z.B. Oberschenkelamputation mit Erfordernis einer speziellen Formgebung der Sitzfläche) sollten heute keine Bürostühle mehr bei der Rentenversicherung beantragt werden. Viele genehmigen auch keine Stühle mehr. (Bei Tischen (elektromotorisch höhenverstellbar) ist die Sachlage eine ganz andere.) Firmen, die über diesen Weg versuchen, Ersatzbeschaffungen für alte oder defekte Stühle zu sparen, haben sicher kein orthopädisches Problem...!
Für die Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz ist neben der sachgerechten Ausstattung der Informationsstand und das persönliche Nutzerverhalten entscheidend. Gehen Sie z.B. mal durch Ihre Betriebe und zählen Sie die MA, die irgendwelche Erhöhungen unter den Monitor gebastelt haben!
Beste Grüße,
C. van de Weyer FA für Arbeitsmedizin
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