Ergebnis Personaluntersuchung

Suche:     
 
 
  •  
  •  




Autor
Antworten 2
Letzte Antwort:
23.07.10, 10:56 Uhr von Christian van de Weyer

Foto


Johannes Steilen
27.05.10, 09:52 Uhr
Der Arbeitgeber erhält ein ärztliche Bescheinigung über die arbeitsmedizinische Untersuchung. Unterliegt dieses Dokument dem Datenschutz und muss z.B. in der Personalakte verschlossen werden? Tut es nicht auch ein Ordner der bei den QM-Ordnern steht und daher frei zugänglich ist?
Foto


Hans Meyer
30.05.10, 19:21 Uhr
Guten Tag Herr Steilen,

diese Informationen sind personenbezogene Daten und sind somit schützenswert.

Das Veröffentlichen dieser Daten würde eine unzulässige Auswertung ermöglichen.

Wenn eine Tätigkeit ausgeübt wird, bei der eine arbeitsmedizinische Untersuchung dies "erlaubt", dann steht für Alle diese positive Information automatisch zur Verfügung. Nur wer die Tätigkeit ausübt, ist "tauglich". Es gibt aber auch nicht taugliche MA. Dies soll aber nur der Artz, der Betroffene, der Vorgesetzte und der Personalbereich wissen, da dies eine schützenswerte Information darstellt.

Freundliche Grüße
Foto


Christian van de Weyer
23.07.10, 10:56 Uhr
Sehr geehrte Herren Steilen und Rittershaus,

zur Beantwortung Ihrer Fragen empfiehlt sich ein Blick ins ASIG. Der Unternehmer führt eine Vorsorgekartei. Dort werden die Inhalte der Bescheinigungen eingetragen.
Darüber hinaus ist ein Blick in ArbMedVV hilfreich. Es wird klar unterschieden in Pflicht-, Angebots- und Wunschuntersuchungen.

Ihre Wortwahl mit den Begriffen „erlaubt” und „tauglich” ist (abgesehen von G25 und G41) unpassend. Auf der Bescheinigung steht „keine medizinischen Bedenken” - nicht „tauglich”!

Aufgabe der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren im Rahmen der Fürsorgepflicht des Unternehmers. Grundlage sind die Gefährdungsbeurteilung und die Auswahlkriterien (BGI 504).

Aufgabe der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist es NICHT, die MA zu kontrollieren oder zu überwachen! Es wäre schon ganz nett, wenn dieses weitverbreitete Missverständnis nicht auch noch von FASIs kultiviert würde.

Die gemeinsame Arbeit vor Ort leidet darunter und das wollen wir doch alle nicht.

Gruß,

Dr. med. C. van de Weyer



topRightCorner
bottomLeftCorner bottomRightCorner