Peter Härtel
22.02.10, 12:52 Uhr
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Guten Nachmittag, in einer Musterunterweisung steht folgender Punkt: 2. Aufgabe - Befolgen von Geboten, Verboten, Warnungen, Hinweisen und Betriebsanweisungen.
Wie kann ich Gebot und Hinweis klar abtrennen?
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Hans Meyer
05.03.10, 21:52 Uhr
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Guten Tag Herr Härtel,
Gebote werden durch Gebotszeichen (z. B. Schutzhelm benutzen) bildhaft dargestellt. Hinweise werden durch Hinweiszeichen (z. B. "Mo. bis Fr. von 6 bis 22 Uhr") dargestellt. Der Hinweis wird textlich dargestellt und ist selber kein Gebot, Verbot oder Warnung.
Nachlesen können Sie die Komplettdarstellung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz in der BG-Vorschrift A8.
Beste Grüße D.R.
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Peter Härtel
08.03.10, 08:20 Uhr
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Guten Morgen Herr Rittershaus,
danke für die Antwort. Ich habe mir es auch in der BGV A8 durchgelesen. Gut erklärt und deutlich abgegrenzt.
Mit freundlichen Grüssen Peter Härtel
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