fritz walther
19.01.10, 09:06 Uhr
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Hallo,
darf ein Busfahrer während der gesetzlich geforderten Lenkzeitunterbrechung andere Tätigkeiten wie z. B. Reinigung oder Reparatur des Busses oder Kundenbetreuung durchführen?
Viele Grüße F. Walther
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Hans Meyer
25.01.10, 20:31 Uhr
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Guten Tag Herr Walter,
eine schöne Zusammenstellung zum Thema bietet folgende Fundstelle:
http://www.aachen.ihk.de/de/verkehr/download/pa_018.pdf
Auf Seite 5 finden Sie Informationen zum Thema Lenkzeitunterbrechung. Die von Ihnen beschriebenen "anderen Tätigkeiten" dienen somit nicht dem Ziel der Erholung bei einer Unterbrechung der Lenkzeit. Würden Sie diese Tätigkeiten direkt an das Ende der Lenkzeit legen, dann würde die Lenkzeitunterbrechung somit nach Ende der "anderen Tätigkeiten" beginnen.
Beste Grüße D. R.
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