Kurzbeschreibung

Kontrolle, ob in Lagerräumen alle Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden.

Lagerräume für manuellen Betrieb

  Check OK Bemerkungen
1.

Ist der Lagerraum/Lagerbereich als solcher geplant und vorgesehen?

Wenn nicht: Wurde geprüft, ob der Raum für die vorgesehene Lagerung geeignet ist?

  • Brandschutzanforderungen
  • Tragfähigkeit des Bodens
  • Stabilität des Bodenbelages (besonders bei Einsatz von schweren Transporthilfsmitteln wie Gabelhubwagen)
   
2.

Sind Lagerflächen und -räume so strukturiert, dass körperliche Belastungen bein Ein- und Ausladen möglichst gering gehalten werden?

(z. B. durch sinnvolle Aufteilung von Lagerplätzen, Anfahrbarkeit mit Transporthilfsmitteln, geeignete Regale und ggf. andere Lagerungshilfen)
   
3.

Sind die Arbeitsvorgänge so ausgelegt, dass die Beschäftigten durch die manuelle Handhabung von Lasten nicht gefährdet werden?

(vgl. dazu z. B. Leitmerkmalmethode der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)
   
4. Sind bei Bedarf ausreichend geeignete Transporthilfsmittel vorhanden (Stechkarren, Rollbretter, Plattformwagen, Hubwagen, Handstapler usw.)?    
5. Sind bei Bedarf geeignete und geprüfte Leitern vorhanden?    
6.

Sind die Verkehrswege im Lagerbereich ausreichend breit?

Verkehrswege im Lager sollen 1,25 m breit sein. Bei Nebengängen, die nur für das Be- und Entladen von Hand ohne Transporthilfsmittel bestimmt sind, reicht eine Breite von 0,75 m.
   
7.

Ist die Beleuchtung ausreichend?

Je nach Lagergut und Tätigkeiten ist eine Beleuchtungsstärke zwischen 50 und 300 lx erforderlich.

Auch zwischen Regalen und am Boden muss es ausreichend hell sein, wenn das für die Tätigkeit erforderlich ist.
   
8.

Sind vorhandene Brandschutz- und Sicherheitseinrichtungen in Ordnung?

Feuerlöscher, Türen, Notausgänge, Notbeleuchtung u. ä.
   
9.

Bei ausgedehnten Lagerräumen ohne Tageslichteinfluss:

Ist sichergestellt, dass der Raum/Bereich bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung sicher verlassen werden kann?
   
10.

Werden im Lagerbereich keine Tätigkeiten ausgeführt oder Anlagen betrieben, von denen besondere Risiken ausgehen?

(z. B. wärmeproduzierende Geräte wie Folienschweißgeräte, Ladestationen, Betrieb von funkenziehenden Werkzeugen wie Trennschleifern usw.)
   
11. Werden bei der Lagerung im Freien die aus Brandschutzgründen erforderlichen Abstandmaße zu Gebäuden eingehalten und Notausgänge, Zufahrten und Aufstellflächen für die Feuerwehr freigehalten?    
12. Ist sichergestellt, dass die Sicherheit von Außenlagern durch Witterungseinflüsse (Regenwasser, Schnee) oder Bewuchs (bei langer Lagerung) nicht gefährdet wird?    
  Bodenlagerung    
13. Sind die Lagerflächen sinnvoll strukturiert und ggf. markiert, so dass effizient, sicher und mit wenig körperlicher Belastung gelagert werden kann?    
14. Gibt es ggf. Trägermaterial (Paletten, Roste, Kanthölzer) oder Stapelhilfsmittel, um Lagergut sicher und sauber zu lagern?    
15.

Sind Stapel abhängig von Gestalt, Beschaffenheit und Zustand des Lagergutes standsicher?

Grundsätzlich gilt:

Schlankheit (Verhältnis von Höhe des Stapels zu Schmalseite der Grundfläche) nicht größer als 6:1

Ab einer Neigung von 2 % (entspricht 2 cm pro Meter Höhe) muss abgestapelt werden.
   
16.

Werden Lagergüter mit kritischen Formen oder Schwerpunkten sicher gelagert?

Rollen und Rohre dürfen nicht vom Stapel abrollen können, senkrecht gelagerte Stangen, Rohre, Platten usw. dürfen nicht umkippen können usw.
   
  Palettenlagerung    
17.

Sind die eingesetzten Paletten in Ordnung?

Kriterien zur Zustandsbewertung von unterschiedlichen Palettentypen sind u .a. in DGUV-R 108-007 (bisher BGR 234) zu finden.
   
18.

Wird die Nutzlast nicht überschritten?

(z. B. für standardmäßige Vierwege-Flachpaletten höchstens 1000–1500 kg)
   
19. Werden Leerpaletten liegend bzw. gegen Umkippen gesichert gelagert?    
  Schränke und Regale    
20. Sind Schränke und Regale den Herstellerangaben entsprechend aufgebaut?    
21. Sind Schränke und Regale standsicher bzw. gegen Umkippen gesichert?    
22.

Sind Schränke und Regale in ordnungsgemäßen Zustand?

(z. B. lotrecht stehend und in den wesentlichen Bauteilen nicht erkennbar verformt)
   
23.

Sind kennzeichnungspflichtige Regale und Schränke gekennzeichnet?

  • Hersteller oder Importeur,
  • Typbezeichnung,
  • Baujahr oder Kommissionsnummer,
  • zulässige Fach- und Feldlasten bzw. Tragfähigkeit bei Kragarmregalen,
  • ggf. elektrische Kenndaten.
Betrifft ortsfeste Regale mit einer Fachlast von mehr als 200 kg oder einer Feldlast von mehr als 1.000 kg, Kragarmregale, verfahrbare Regale und Schränke, Regale und Schränke mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen.
   
24. Sind Fachböden gegen unbeabsichtigtes Aushängen gesichert?    
25. Sind Regale in unmittelbarer Nähe zu Arbeitsplätzen und Verkehrswegen so ausgeführt, dass Personen nicht durch herabfallende Lagergüter gefährdet werden können (u. a. durch Durchschiebesicherungen nach hinten, seitliche Sicherungen gegen Herabfallen oder geschlossene Fachböden).    
26. Werden verfahrbare Regale nur von unterwiesenen Personen...

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