Kurzbeschreibung

Diese Prüfungsfragen können im Rahmen einer Unterweisung zum sicheren Umgang mit Handwerkzeugen eingesetzt werden. Mithilfe des Wissenstests kann überprüft werden, ob die Mitarbeiter die Inhalte der Unterweisung verstanden haben.

Vorbemerkung

Diese Prüfungsfragen können in Verbindung mit den Unterweisungsfolien "Handwerkzeuge" eingesetzt werden. 3 unterschiedliche Fragenkataloge ermöglichen es, den Test in mehreren Gruppen durchzuführen. Mehrfachantworten sind möglich.

Fragenkatalog A

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1. Worin unterscheiden sich Handwerkzeuge von Elektrohandwerkzeugen in Bezug auf die Kennzeichnung?
a) GS-Zeichen
b) Konformitätszeichen (CE-Zeichen)
c) Kennzeichnung mit Typenschild, Warn- und Sicherheitshinweise
2. Was sollte bei jedem Handwerkzeug geprüft werden?
a) Die feste Verbindung zwischen Werkzeug(-kopf) und Handgriffen.
b) Gepflegte Handgriffe, die eingeölt und eingefettet sind.
c) Die Härte des Werkzeugs.
3. Ein Nachschleifen von Klingenmessern ist nicht notwendig, weil der Klingenstab Bruchleisten aufweist. Wie ist die abgenutzte Klinge vom Klingenstab abzubrechen?
a) Die Klinge gegen eine feste Kante in Richtung Bruchkante drücken und dabei abbrechen.
b) Mit einer Zange in die Bruchkante vom Körper weg abbrechen.
c) Entgegengesetzt zur Bruchkante nach unten mit einer Zange abrechen.
4. Wann muss beim Bohren Augenschutz benutzt werden?
a) Beim Bohren von weichen Werkstoffen.
b) Wenn die Betriebsanweisung es vorgibt, z. B. beim Bohren von spröden Werkstoffen.
c) Bei Arbeiten über dem Kopf.
5. Müssen zu bearbeitende Werkstücke während der Bearbeitung immer fest eingespannt werden?
a) Nein, das zu bearbeitende Werkstück kann auch durch einen anderen Beschäftigten gehalten werden.
b) Ja, dadurch kann das Werkzeug am Werkstück sicher durch den Benutzer geführt werden.
6. Wie sollten Handwerkzeuge transportiert werden?
a) Handwerkzeuge dürfen lose in der Arbeitskleidung transportiert werden.
b) Scharfe Werkzeuge sind in Schutzhüllen zu transportieren.
c) Es gibt keine Vorgaben darüber, wie Handwerkzeuge zu transportieren sind.

Fragenkatalog B

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1. Worauf sollte der Benutzer von Handwerkzeugen achten?
a) Werkzeuge entsprechend ihres Einsatzorts auswählen.
b) Werkzeuge entsprechend ihres Verwendungszwecks benutzen.
c) Nur bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde angemeldete Werkzeuge benutzen.
2. Dürfen Schutzeinrichtungen von Elektrohandwerkzeugen abgebaut werden, wenn diese die Ausführung der Arbeiten behindern?
a) Schutzeinrichtungen dürfen nicht unwirksam gemacht oder umgangen werden.
b) Schutzeinrichtungen dürfen nur kurzzeitig umgangen werden, wenn es bestimmte Arbeiten erfordern. Der Benutzer muss über diese Gefahr unterwiesen sein.
c) Sichtbehinderungen dürfen beseitigt werden.
3. Worauf ist bei der Benutzung eines Schraubendrehers zu achten?
a) Die Schraubendreherklinge muss seitlich und konisch angeschliffen sein, damit diese eine größtmögliche Passform im Schraubkopf aufweist.
b) Breite und Stärke der Klinge müssen zum Schraubenkopf passen.
c) Es dürfen nur Schraubendreher mit einer Klinge benutzt werden, die zwischen 75 % bis 90 % der Breite des Schraubenkopfes breit sind und bis zum Schraubenkopfboden reichen.
4. Was muss der Benutzer als erstes beim Auftreten einer Störung an elektro- oder kraftbetriebenen Handwerkzeugen tun?
a) Fehlerursache ermitteln und dann dem Vorgesetzten (Arbeitgeber) melden.
b) Das kraftbetriebene Handwerkzeug ist von der Energiequelle zu trennen.
c) Er darf maximal dreimal versuchen, durch An- und Ausschalten das Handwerkzeug wieder in Gang zu setzen.
5. Was ist bei der Benutzung von kraftbetriebenen Arbeitsmitteln mit rotierenden Werkzeugen zu beachten?
a) Mit Druckluft müssen Abfälle weggeblasen und Werkzeuge gereinigt werden.
b) Haare sind unter eine Mütze zu stecken, wenn die Gefahr des Erfasstwerdens besteht.
c) Handschuhe dürfen bei Arbeiten in der Nähe von rotierenden Teilen nicht benutzt werden.
6. Was ist beim Benutzen von motorbetriebenen Sägen zu beachten?
a) Beim Sägen nicht unter das Werkstück fassen.
b) Nicht am laufenden Sägeblatt vorbei greifen.
c) Sägeblatt mit Hilfsmittel nach dem Ausschalten abbremsen, Elektrohandwerkzeug nur bei Stillstand des Sägeblatts ablegen.

Fragenkatalog C

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1. Wann ist eine Sicht- und Funktionskontrolle von Handwerkzeugen notwendig?
a) Jährlich durch eine vom Arbeitgeber beauftragte Person.
b) Monatlich durch den Benutzer.
c) Vor Arbeitsbeginn.
2. Ist bei Arbeiten mit Hammer und Meißel ein Augenschutz zu tragen?
a) Ja, es besteht die Gefahr des Abschlagens von Splittern vom Werkzeug und vom zu bearbeitenden Material.
b) Nein, bei solchen Arbeiten ist ein Augenschutz nicht erforderlich.
3. Darf die Muskelkraft auf Handgriffe von Handwerkzeugen durch Hilfsmittel erhöht werden?
a) Nein, eine Erhö...

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