Kurzbeschreibung
Kontrolle, ob die technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen bei technischen Lüftungen ergriffen und wirksam sind. Schadstoffe in der Atemluft dürfen keine gefährlichen Konzentrationen erreichen (vgl. hierzu DGUV Information 209-200 "Absauganlagen")
Checkliste
- Dokument in Textverarbeitung übernehmen
Check | Bemerkungen | ||
---|---|---|---|
1) | Grundsatz: Gefahrstoffe oder biologische Arbeitsstoffe dürfen Menschen nicht gefährden. Als eine technische Schutzmaßnahme stehen Absaugeinrichtungen zur Verfügung. Damit sie wirksam funktionieren, sind besondere Maßnahmen zu beachten. |
□ | |
2) | Gibt es für die eingesetzten Gefahrstoffe oder biologischen Arbeitsstoffe die Luftgrenzwerte? | □ | |
3) | Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass Gefahrstoffe oder biologische Arbeitsstoffe freigesetzt werden, und dabei Luftgrenzwerte überschritten werden? Wenn ja: Eine mögliche Maßnahme sind Absaugeinrichtungen? |
□ □ |
|
4) | Werden Absaugeinrichtungen eingesetzt, die die Ausmaße der Entstehungsstelle berücksichtigen? | □ | |
5) | Wenn sich die Freisetzungsstelle nicht immer an der selben Stelle befindet (z. B. unterschiedliche Schweißstelle an Werkstücken): Lässt sich die Absaugeinrichtung an die Freisetzungsstelle der Gefahrstoffe oder biologischen Arbeitsstoffe führen? |
□ | |
6) | Wird die Wirksamkeit der Absaugeinrichtung geprüft? | □ | |
7) | Werden Messungen der Raumluftkonzentration von Gefahrstoffen oder biologischen Arbeitsstoffen durchgeführt, die nachweisen, dass die vorhandenen Grenzwerte unterschritten werden? | □ | |
8) | Kann nicht nachgewiesen werden, dass vorhandene Grenzwerte unterschritten werden, gelten sie als überschritten. Achtung: In diesem Fall sind zusätzliche Maßnahmen wie Atemschutz erforderlich! |
□ | |
9) | Werden Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe so gefiltert, dass eine Absaugführung ins Freie durchgeführt werden darf? Hinweis: Grenzwerte müssen eingehalten werden (TA Luft). |
□ | |
10) | Werden Gefahrstoffe so gefiltert, dass eine Raumluftrückführung zulässig ist? | □ | |
11) | Sind für Absaugeinrichtungen Betriebsanweisungen vorhanden? | □ | |
12) | Werden Beschäftigte in der Benutzung der Absaugeinrichtungen regelmäßig wiederkehrend, mind. jährlich unterwiesen? | □ | |
13) | Finden Schallpegelmessungen statt? Hinweis: Ggf. Gehörschutz zur Verfügung stellen. |
□ | |
14) | Werden Absaugschläuche auf Dichtheit geprüft? | □ | |
15) | Werden Absaugschläuche so verlegt, dass sie keine Stolperstelle darstellen? | □ | |
16) | Ist die Absaugeinrichtung so ausgelegt, dass keine explosionsfähige Atmosphäre durch freiwerdende Gase, Dämpfe, Stäube entstehen kann (z. B. Absaugeinrichtung für einen Gefahrstoffschrank)? | □ | |
17) | Wird ein erforderlicher Filterwechsel rechtzeitig angezeigt? | □ | |
18) | Wird das Filtergut fachgerecht entsorgt? | □ |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen