Kurzbeschreibung

Kontrolle, ob die technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen bei technischen Lüftungen ergriffen und wirksam sind. Schadstoffe in der Atemluft dürfen keine gefährlichen Konzentrationen erreichen (vgl. hierzu DGUV Information 209-200 "Absauganlagen")

Checkliste

  Check   Bemerkungen
1)

Grundsatz:

Gefahrstoffe oder biologische Arbeitsstoffe dürfen Menschen nicht gefährden. Als eine technische Schutzmaßnahme stehen Absaugeinrichtungen zur Verfügung. Damit sie wirksam funktionieren, sind besondere Maßnahmen zu beachten.
 
2) Gibt es für die eingesetzten Gefahrstoffe oder biologischen Arbeitsstoffe die Luftgrenzwerte?  
3)

Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass Gefahrstoffe oder biologische Arbeitsstoffe freigesetzt werden, und dabei Luftgrenzwerte überschritten werden?

Wenn ja: Eine mögliche Maßnahme sind Absaugeinrichtungen?

 
4) Werden Absaugeinrichtungen eingesetzt, die die Ausmaße der Entstehungsstelle berücksichtigen?  
5)

Wenn sich die Freisetzungsstelle nicht immer an der selben Stelle befindet (z. B. unterschiedliche Schweißstelle an Werkstücken):

Lässt sich die Absaugeinrichtung an die Freisetzungsstelle der Gefahrstoffe oder biologischen Arbeitsstoffe führen?
 
6) Wird die Wirksamkeit der Absaugeinrichtung geprüft?  
7) Werden Messungen der Raumluftkonzentration von Gefahrstoffen oder biologischen Arbeitsstoffen durchgeführt, die nachweisen, dass die vorhandenen Grenzwerte unterschritten werden?  
8)

Kann nicht nachgewiesen werden, dass vorhandene Grenzwerte unterschritten werden, gelten sie als überschritten.

Achtung: In diesem Fall sind zusätzliche Maßnahmen wie Atemschutz erforderlich!
 
9)

Werden Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe so gefiltert, dass eine Absaugführung ins Freie durchgeführt werden darf?

Hinweis: Grenzwerte müssen eingehalten werden (TA Luft).
 
10) Werden Gefahrstoffe so gefiltert, dass eine Raumluftrückführung zulässig ist?  
11) Sind für Absaugeinrichtungen Betriebsanweisungen vorhanden?  
12) Werden Beschäftigte in der Benutzung der Absaugeinrichtungen regelmäßig wiederkehrend, mind. jährlich unterwiesen?  
13)

Finden Schallpegelmessungen statt?

Hinweis: Ggf. Gehörschutz zur Verfügung stellen.
 
14) Werden Absaugschläuche auf Dichtheit geprüft?  
15) Werden Absaugschläuche so verlegt, dass sie keine Stolperstelle darstellen?  
16) Ist die Absaugeinrichtung so ausgelegt, dass keine explosionsfähige Atmosphäre durch freiwerdende Gase, Dämpfe, Stäube entstehen kann (z. B. Absaugeinrichtung für einen Gefahrstoffschrank)?  
17) Wird ein erforderlicher Filterwechsel rechtzeitig angezeigt?  
18) Wird das Filtergut fachgerecht entsorgt?  

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