



05.03.2010 | Wirtschaft & Politik
Nachbarn sollen künftig nicht mehr gegen Kinderlärm klagen können. Eine entsprechende Entschließung hat der Bundesrat gefasst.
Spielplatz soll kein Klagegrund mehr sein
(Bild: Marc Tollas/Pixelio)
Kinderlärm in der Nachbarschaft ist nach Auffassung des Bundesrats nicht mit Autolärm zu vergleichen, gegen den vor Gericht geklagt werden kann. Die Länderkammer unterstützt daher Bemühungen der Bundesregierung, die Gesetzeslage für mehr Rechtssicherheit zu ändern.
„Eine klare gesetzgeberische Wertung, dass Kinderlärm sozialadäquat ist, kann nach Meinung des Bundesrates dazu beitragen, gerichtliche Auseinandersetzungen um Kinderlärm vor vornherein zu vermeiden“, heißt es in dem am Freitag von der unionsdominierten Bundesratsmehrheit verabschiedeten Antrag der Länder Hessen, Baden-Württemberg und Niedersachsen. Abwehransprüche sollen auf Einzelfälle begrenzt bleiben.
In Berlin ist seit Mitte Februar bereits eine Regelung auf landesrechtlicher Ebene in Kraft, wonach Nachbarn Kinderlärm grundsätzlich dulden müssen.
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Haufe Online-Redaktion/dpa
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