Energiesparend bauen und modernisieren - mit CD-ROM



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Leseprobe

Leseprobe aus dem Kapitel "Die Pflichten der EnEV" (S. 17-18)

 

Die Pflichten der EnEV
Die EnEV 2007, die aktualisiert am 1. Oktober 2007 in Kraft trat,
wurde erlassen, um Primärenergie einzusparen. Dabei sind die
entscheidenden Kriterien für den Wohnbau der Jahres-
Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung und
Lüftung sowie der spezifische Transmissionswärmeverlust der
Hüllfläche.
Die Anforderungen an einen Neubau sind nach den aktuellen
Vorgaben der EnEV relativ gering und orientieren sich eher an der
aktuellen Ökonomie. Viele Bauwillige lassen sich jedoch nicht
allein von diesem Grundsatz leiten. Sie wollen, angesichts der
absehbaren Verteuerung der Energie, mehr Energiekosten einsparen
und über die gesetzlichen Mindestvorgaben hinausgehen.
Oftmals ist daher eine Überschreitung der Mindeststandards
sogar noch wirtschaftlicher. Sinnvoll sind beispielsweise die Anforderungen
der KfW-Standards. So ist bei einem KfW-60-Haus
der Primärenergiebedarf auf 60 kWh/qm Nutzfläche beschränkt
und der Wärmeverlust über die Hüllfläche muss 30 Prozent geringer
als die Vorgaben der EnEV sein.
Die Anforderungen bei einer Modernisierung eines Altbaus sind
nach der EnEV ausreichend erfüllt, wenn ein Haus einen um 40
Prozent schlechteren Wert als das Neubauniveau erzielt. Allerdings gibt es für einzelne Bauteile konkrete Wärmedurchgangswerte,
die erreicht werden müssen. Die Anforderungen der EnEV an bestehende Gebäude unterscheiden sich in Nachrüstpflichten
und bedingte Anforderungen.

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Autoren


Dr. Wolfgang Naumer
Dr. Wolfgang Naumer ist Architekt und schwerpunktmäßig im Bereich der Modernisierung und dem Neu-,...



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Das Hauseigentum 01.08.2008/Nr. 8/2008