Kommunen müssen Gewerbesteuer erheben

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04.03.2010 | Finanzen & Steuern

Gemeinden dürfen nicht auf die Gewerbesteuer verzichten, um Investoren anzulocken. Der gesetzliche Mindesthebesatz von 200 Prozent ist verfassungsgemäß.

Nach einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts verstößt der gesetzliche Mindesthebesatz der Gewerbesteuer von 200 Prozent nicht gegen die Verfassung. Damit blieben die Beschwerden von zwei Gemeinden in Brandenburg erfolglos. Sie hatten ihre kommunale Selbstverwaltung durch die seit 2004 geltende Regelung verletzt gesehen. Die Kommunen wollten die Möglichkeit haben, niedrigere Hebesätze bestimmen zu können oder gar keine Gewerbesteuer zu erheben.

Zu den klagenden Gemeinden gehörte Beiersdorf-Freudenberg, in einer strukturschwachen Gegend nordöstlich von Berlin. Die Kommune mit knapp 600 Einwohnern hatte 2003 auf Gewerbesteuer-Einnahmen verzichtet, um Investoren anzulocken. Daraufhin siedelten sich mehr als 30 Betriebe an, so dass die Einnahmen aus Nutzungsentgelten und Sonderumlagen nach oben schnellten.

(BVerfG, Beschluss v. 27.1.2010, 2 BvR 2185/04 und 2189/04)


Quelledpa/Haufe Online-Redaktion



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