Honorarabrechnung Aufzeichnungserstellung EÜR + USt-VA

Suche:     
 
 
  •  
  •  




Autor
Antworten 0
Letzte Antwort:
21.12.09, 09:39 Uhr von Ivonne Voigt

Foto


Ivonne Voigt
21.12.09, 09:39 Uhr
Suche Informationen/Erfahrungsaustausch wie andere Berufskollegen mit der zivilgerichtlich schwierigen Problematik umgehen und rechtssichere Gebührenrechnungen erstellen.


Umfasst die Gebührenvorschrift des § 24 Abs. 1 Nr. 7 StBGebV = Umsatzsteuervoranmeldung lediglich die Zusammenstellung der Zahlen und Übermittlung der Voranmeldung an die Finanzbehörden oder sollte damit auch die Belegprüfung hinsichtlich Erfüllung der Formvorschriften für den Vorsteuerabzug abgegolten sein?


Rein rechtlich ist ja für die EÜR keine "Buchführung" im Sinne einer Vollbuchführung erforderlich. Wie ist hier mit der reinen Aufzeichnungserfassung im DATEV-System abrechnungstechnisch zu verfahren, da sich Zivilrichter i.d.R. an dem Begriff "Buchführung" des § 33 StBGebV aufreiben?

Habe bisher keine Fachliteratur zu diesem Thema gefunden. Kann mir hier jemand Tips geben? Kann man Streitereien immer nur durch Honorarvereinbarung im Vorfeld umgehen und wie konkret muß man sich bei Neumandaten in diesen Vereinbarungen "festnageln" lassen, zumal man bei Existenzgründern oftmals den Arbeitsumfang/-aufwand nicht abschätzen kann?