Technische Umsetzungsprobleme bei der Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG)

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29.12.09, 14:54 Uhr von Andreas Pfuhl

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Andreas Pfuhl
01.12.09, 11:07 Uhr
Die FAZ berichtet in ihrer Ausgabe v. 30.11.2009 von technischen Umsetzungsschwierigkeiten bei der Bearbeitung von eingereichten Steuererklärungen („Das deutsche Steuerrecht überfordert Finanzämter“). Hierbei soll es insbesondere Softwareprobleme bei der Verarbeitung der sog. Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) geben. Die FAZ berichtet von Fällen aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, in denen der Steuerpflichtige vom Finanzamt aufgefordert wurde, die Steuerlast selbst zu berechnen, weil es die Behörde selbst nicht könne.

Da die Finanzverwaltung Ländersache ist, würde mich nun interessieren, ob es ähnliche Erfahrungswerte aus anderen Bundesländern gibt?
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richard lachner
07.12.09, 14:45 Uhr
hallo herr pfuhl,

meine erfahrungen sind so ähnlich (bayern), auch hier wurde mir vom fa mitgeteilt, dass die steuer nicht berechnet werden kann (stand sept 2009).

daraufhin wurde der bescheid mit dem einkommen erlassen, dass der steuer entspricht.

auf meine rückfrage, ob es nicht öfters so fälle gibt wurde mit mitgeteilt, dass ich der einzige im bereich des finanzamts sei.

mfg lachner
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Markus Vögler
15.12.09, 10:58 Uhr
Sehr geehrter Herr Pfuhl

Auch ich vermute dieses für einen Fall aus Schleswig-Holstein; die Veranlagung dauert ungewöhnlich lange bzw. der Bescheid liegt bis heute noch nicht vor.
Auf für NRW ist mir der Softwaremangel seitens der Finanzverwaltung bekannt.

Mit freundlichen Grüßen
M. Vögler
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Karin Borne
15.12.09, 12:30 Uhr
Hallo Herr Lachner,

mir ist es auch so gegangen (Baysern) die Bilanz wurde im Juli agegeben, aber die "richtige" Steuer konnte bis heute nicht berechnet werden, weil die entsprechende Software nicht vorliegt. Unser Steuerberater hat die Steuerschuld errechntet und das FA hat engegenkommender Weise die VZ 2008 entsprechend herabgesetzt.

Mit freunedlichen Grüßen

Karin Borne
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Andreas Pfuhl
29.12.09, 14:54 Uhr
Vielen Dank für Ihre Erfahrungsberichte!

Meine weiteren Recherchen ergaben, dass derzeit offenbar nur die Finanzbehörden in Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz die Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) edv-mäßig verabeiten können. In den anderen Bundesländern soll die Software jedoch ab Januar 2010 einsatzbereit sein.